Flächenbedarf
Für die Bundesrepublik Deutschland gibt es für fast alle Tierarten, vom Bundeslandwirtschaftsministerium herausgegeben, ein Gutachten, in dem die Mindestanforderungen an die Haltung von z.B. Säugetieren definiert sind. Der Geltungsbereich betrifft Privathaltungen, Zoos und Tierparks, nicht aber den Zoofachhandel. Die Mindestflächenvorgaben aus diesem Gutachten werden auf dieser Homepage bei den einzelnen Tieren als Mindestflächenbedarf beschrieben.
In Österreich und der Schweiz gibt es eigene Gutachten, die alle voneinander abweichen. Auf der Homepage ist ausschließlich das Deutsche Gutachten berücksichtigt.


