Tierhaltung und Deutsche Bürokratie ?
Die unter den Tierarten angegebene kurze Haltungsbeschreibung stützt sich auf das 1996 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entwickelte Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren. Mit diesem Gutachten sind Mindestnormen für die fachlich korrekte Haltung sowohl dem Tierhalter, als auch den kontrollierenden Behörden, an die Hand gegeben, die einen sachlichen Umgang in der Tierhaltung sicherstellen können. Auf Seite 7 des Gutachtens ist der Geltungsbereich des Gutachtens festgelegt, es gilt auch für den privaten Halter, Haltung aus Liebhaberei, nicht aber für den Zoohandel.


