Behördenvorgabe: Rudelhaltung von Geparden
Nach einer Anfrage zur Genehmigungspflicht für eine Gepardenhaltung eines privaten Tierhalters an ein Regierungspräsidium in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, wurde von dem zuständigen Sachbearbeiter unter Hinweis einer Rücksprache mit dem verantwortlichen Veterinäramt folgende Vorgabe gemacht. Zitat Amt: " Da es sich nicht um eine Haltung von Wild in Zoologischen Gärten und Tierparks handelt, wird der Raumbedarf adäquat nach Gutachten Wild in Gehegen berechnet. Es wurde die Größe eines Luchsgeheges zugrundegelegt." Weiter wurde eine Rudelhaltung, zwei Männchen und zwei Weibchen mindestens 4 Tiere auf 1200 qm Fläche gefordert! Wohlgemerkt es geht um die Haltung von Geparden!!! Das Beispiel soll den Tierfreund nicht abschrecken, es soll Ihn nur darauf vorbereiten, was er erleben wird, wenn er sich für die Haltung exotischer Tiere interessiert. Was sollen Sie machen, wenn Sie solche oder ähnliche Kuriositäten von Ämtern geboten kriegen? Ruhe bewahren! Keine Panik! Die Beamten haben es mit extrem seltenen Anfragen zu tun und kennen sich naturgemäß nicht aus. Ein Beamter darf keine falsche Entscheidung fällen, er wird persönlich dafür haftbar gemacht ( bis zu drei Monatsgehältern maximal)! Versetzen Sie sich in die Lage des Beamten, ein Spinner will privat Tiere halten, die ein ordentlicher Durchschnittsmensch (das Mass aller Dinge vor Gericht), bei einem Sonntagsbummel für einige Sekunden im Zoo betrachtet und dabei froh ist, das er sich um diese Bestien nicht weiter kümmern muss. Und jetzt lesen Sie sich das Schreiben vom "Amt" genau durch. Steht am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung? Nein? Dann müssen Sie das Schreiben als persönliche Meinungsbekundung des Beamten sehen, das ist kein Befehl im Namen des Volkes, lediglich ein Vorschlag eines Beamten. In diesem Fall schreibt man dem Beamten: Das Bundeministerium für Landwirtschaft ,... , hat in seinem Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 10 Juni 1996" folgenden Geltungsbereich festgelegt: Zitat: ...., ferner Personen, die Tiere - der Öffentlichkeit nicht zugänglich- zur wissenschaftlichen Forschung, zur Zucht, aus Liebhaberei oder anderen Gründen halten." Der private Tierfreund ist Liebhaber! Die Mindesthaltung von Geparden in ganz Deutschland sieht 80 qm Fläche für einen maximalen Tierbesatz von zwei Weibchen und zwei Männchen vor. Das wäre ein extremer Besatz der für Zoos wegen der besseren Präsentation noch zugelassen wird. Gepardenweibchen sind immer Einzelgänger, Männchen Einzelgänger oder mit ihren Brüdern aus einem Wurf zusammen. Die optimale Haltung ist die Einzelhaltung. Jetzt wird Ihr Beamter Ihre Angaben prüfen und es wird zu einer Verständigung kommen. Wenn der Beamte nicht auf die Tatsachen eingehen will, müssen Sie ihn auffordern Ihnen eine Antwort mit Rechtsbehelfsbelehrung zukommen zu lassen. Jetzt sollten Sie sofort einen Anwalt der Erfahrung mit Verwaltungsrecht besitzt einschalten, keine Angst die Kosten sind nicht Höher als die Futterkosten eines Geparden für drei Monate und die hatten sie doch auch über, oder? Ihre Gewinnchancen stehen sehr gut! Tip: Werden Sie Mitglied im BNA ( Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. / www.bna-ev.de ) für 25,- € Jahresbeitrag und schließen als Vereinsmitglied eine Rechtsschutzzusatzversicherung für private Tierhalter ( ca. 50,- € im Jahr ) dort ab. Diese Versicherung gewährt Ihnen Rechtsschutz bei Tierhaltung auch gegenüber Behörden (z.B. Bauamt). Ein Rechtsanwalt versachlicht mögliche Konflikte zwischen Behörden und dem Tierhalter und garantiert die Rechte des Tierhalters.


