Berlin
Berlin: Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten. Die nichtgewerbliche Haltung von folgenden Tieren ist verboten: Affen( ausser Halbaffen und Krallenaffen), Wildhunde( auch Füchse!), Bären, Hyänen, Katzen(alle Arten), Krokodile, Riesenschlangen, Giftschlangen, Warane, Giftechsen, alle Spinnen, alle Skorpione. Auf Antrag wird eine Haltegenehmigung erteilt. Alle Tierarten können mit Haltegenehmigung gehalten werden.


