Wohngebiete
Eine Lärmbelästigung muß ausgeschlossen werden. Kleintierhaltung ist generell erlaubt, die Anzahl der Tiere ist aber begrenzt ( z.B. Tauben bis 30 Stück ). Kleintiere sind alle Tiere bis zur Hundegröße ( also max. 90 cm Höhe ). ( Ein Bison ist demnach kein Kleintier, ein Alpaka wäre gerade noch ein Kleintier, ein Weißbüschelaffe wäre ein Kleintier .) Aber laut einschlägiger Urteile der letzten Zeit ist es unwahrscheinlich, die Haltung von Großbären, Wölfen, Tigern, Löwen, Leoparden, Geparden, Pumas und Ozeloten in reinen Wohngebieten zu realisieren.


