Tierhaltung im Außenbereich
Die Tierhaltung ist zwar möglich, der Bau von Zäunen und Ställen wird aber oft nicht von den Naturschutzbehörden genehmigt, da im Gegensatz zu Landwirten keine privilegierte Nutzung vorliegt. In einigen Bundesländern müssen für „Exotische Tiere" Gehegegenehmigungen beantragt werden. Diesen Genehmigungen muß entsprochen werden, wenn der Halter zuverlässig ist(keine Vorstrafen ), sachkundig ist ( Sachkunde kann man erwerben ) und über die im Gutachten vorgegebenen baulichen Anlagen verfügt.


